Was ist ein Handelsmakler?
Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen – ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein – die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt (§ 93 Abs. 1 HGB).
Was macht ein Handelsmakler?
Der Handelsmakler vermittelt auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrags mit einem Geschäftsherren die vorbezeichneten Verträge. Der Handelsmakler ist zu seiner Vermittlungstätigkeit keiner der Parteien gegenüber verpflichtet. Übernimmt er aber den Auftrag, auch wenn er nur von einer Partei beauftragt ist, so tritt er gleichzeitig auch zu der anderen Partei in vertragliche Beziehungen.
Dabei hat der Makler die Interessen beider Parteien wahrzunehmen und haftet ihnen gegenüber für durch sein Verschulden entstandenen Schaden gemäß § 98 HGB.
Das durch die Vermittlung entstandene Geschäft hat er durch Ausstellung einer Schlussnote aufzuzeichnen. Jede Partei, die am Abschluss des Geschäfts beteiligt war, hat nach § 94, 95 HGB den Anspruch, die Schlussnote zu erhalten.
Zusätzlich hat der Handelsmakler täglich die von ihm vermittelten Geschäfte in ein Tagebuch einzutragen, § 100 HGB. Auch hier haben die beteiligten Parteien nach § 101 HGB Anspruch auf Auskunft. Soweit ihm für die Vermittlung des Geschäfts Proben zur Verfügung gestellt wurden, hatte es diese nach Erledigung des Geschäfts zurückzugewähren, § 96 HGB.
Im Gegenzug hat der Handelsmakler grundsätzlich Anspruch auf eine Vergütung, den sogenannten Maklerlohn, sobald das Geschäft zustande gekommen ist.
Ist ein Handelsmakler selbstständig?
Handelsmakler sind, wie auch Handelsvertreter grundsätzlich selbstständig tätig, sofern sie ihre Tätigkeit frei gestalten und frei über ihre Arbeitszeit bestimmen können. Die Tätigkeit als Handelsvertreter kann auch in abhängigem Beschäftigungsverhältnis bestehen (§ 84 Abs. 2 HGB).
Ob die jeweilige Tätigkeit des Handelsmaklers auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als eine selbständige Tätigkeit eingestuft wird, hängt nicht nur vom geschlossenen Vertrag, sondern insbesondere auch von der tatsächlich gelebten Vertragsbeziehung ab.
Handelsmakler werden: Vorteile und Nachteile
Der Makler ist in seiner Tätigkeit in Abgrenzung zum Handelsvertreter wesentlich freier, da er mit mehreren Geschäftspartnern gleichzeitig zusammenarbeiten kann.
Hieraus können sich für die Kunden des Maklers erhebliche Vorteile ergeben, da dieser den jeweils besten Vertrag am Markt vermitteln und hierbei zwischen verschiedenen Vertragspartner vergleichen und auswählen kann.
Was ist ein Handelsvertreter?
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, § 84 Abs. 1 HGB. Selbstständig ist der Handelsvertreter dabei, wenn er im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem Handelsvertreter und einem Handelsmakler?
Der Handelsvertreter ist im Gegensatz zum Handelsmakler ständig damit betraut, nur einem Geschäftsherrn Verträge zu vermitteln und unterliegt insoweit während der bestehende Vertragsbeziehung einem Wettbewerbsverbot.
Üblicherweise ist der Handelsvertreter auch nur für ein Geschäftsherrn tätig und nicht für mehrere gleichzeitig (Ausnahme: Mehrfachagent).
Der Handelsvertreter hat ein Anspruch auf einen Buchauszug (§ 87c Abs. 4 HGB). Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses steht ihm durch den Geschäftsherrn regelmäßig ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89a HGB zu.
Die vom Handelsvertreter vermittelten Kunden an den Geschäftsherrn stehen nicht dem Handelsvertreter, sondern ausschließlich dem Geschäftsherrn zu.
Der Handelsmakler demgegenüber kann sich einen eigenen Kundenstamm aufbauen, dem er bestimmte Verträge vermittelt. Üblicherweise arbeitet er dabei mit verschiedenen Partnern zusammen und ist nicht überwiegend von einem Geschäftsherren abhängig.
Was ist ein Vertragshändler?
Der Vertragshändler hingegen übt eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus und ist dabei üblicherweise in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingebunden. Es handelt sich demnach um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 675, 611 ff. BGB. Damit unterscheidet sich der Vertragshändler vom Handelsvertreter, der Geschäfte im Namen des Unternehmers, also in fremdem Namen (§ 84 Abs. 1 HGB) vermittelt oder abschließt.
Was ist ein Kommissionär?
Gem. § 383 HGB ist derjenige Kommissionär, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kommissionär unterscheidet sich vom Handelsmakler oder Handelsvertreter dadurch, dass der Makler (§ 93 HGB, § 652 BGB) und der Handelsvertreter (§ 84 HGB) den Vertrag im Gegensatz zum Kommissionär nicht mit dem Dritten abschließen.
Worin unterscheidet sich der Zivilmakler vom Handelsmakler?
Der Zivilmakler übt im Gegensatz zum Handelsmakler seine Vermittlungstätigkeit nicht gewerbsmäßig aus, sondern nur in einem sehr geringen Umfang.
Welche Besonderheiten gelten für den Versicherungsmakler?
Der Versicherungsmakler stellt eine besondere Form des Handelsmaklers dar. Er ist auf die Vermittlung von Versicherungen von verschiedenen konkurrierenden Versicherungsunternehmen konzentriert und damit ein Versicherungsvermittler gemäß § 61 VVG.
Der Vertragsicherungsmakler bedarf einer Erlaubnis gemäß § 34 d GewO. Hierfür muss er unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und eine besondere Sachkunde nachweisen.
Der Versicherungsmakler wird üblicherweise durch Versicherungsnehmer beauftragt für ihn aus einer Vielzahl an Versicherungsangeboten von miteinander konkurrierenden Versicherungsunternehmen das entsprechend beste Produkt auszuwählen. Damit obliegt ihm eine besondere Aufklärung-und Beratungspflicht.
Unser Angebot
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