Was ist ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Kunden (Auftraggeber) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG).
Damit wird vom Gesetzgeber klargestellt, dass der Versicherungsmakler ausschließlich im Kundeninteresse tätig ist. Er ist anders als der Versicherungsvertreter nicht Abschlusshelfer des Versicherers, sondern nur das Beschaffungsorgan des Versicherungsnehmers (Kunde/Auftraggeber). Ein Versicherungsmakler steht also im Lager seines Kunden, des Versicherungsnehmers, der mit ihm durch den Maklervertrag verbunden ist. Der Verpflichtung des Maklers, unabhängiger Sachwalter seiner Kunden zu sein, ist klar der Vorrang.
Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsmakler vertritt ausschließlich die Interessen seines Kunden (Versicherungsnehmer) und sucht aus einer Vielzahl an Versicherungsangeboten von verschiedenen Versicherungsunternehmen für seinen Kunden das beste Angebot heraus. Der Versicherungsvertreter nimmt hingegen die Interessen von üblicherweise nur einem Versicherungsunternehmen war und vermittelt deshalb auch in der Regel nur die Versicherungsprodukte dieses Versicherungsunternehmens.
Was gehört zu den Aufgaben eines Versicherungsmaklers?
Der Versicherungsmakler begründet mit seinem Kunden durch den Maklervertrag üblicherweise eine Dauervertragsbeziehung. Er ermittelt nicht nur den Bedarf des Kunden an Versicherungsschutz, sondern überprüft diesen in regelmäßigen Abständen und unterbreitet dem Kunden neue Vorschläge, zum Beispiel wenn sich dessen Bedarf an Versicherungsschutz und/oder die Angebote am Markt ändern.
Ein guter Makler ist daran erkennbar, dass er bei einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen Angebote einholt und passende Versicherungen für seine Kunden anbietet und abschließt. Zudem erarbeitet ein guter Makler bereits beim Erstgespräch eine umfassende und transparente Beratungsdokumentation, aus welcher sich der Versicherungsbedarf des Kunden ergibt.
Was bedeutet „unabhängiger“ Versicherungsmakler?
Der Makler ist verpflichtet für seinen Kunden das beste und günstigste Angebot am Markt zu ermitteln, so dass er dafür mit einer große Auswahl an Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten muss. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers kann allerdings dadurch eingeschränkt sein, dass an ihm selbst ein Versicherungsunternehmen beteiligt ist.
Warum ist es sinnvoll, einen Versicherungsmakler zu beauftragen?
Es ist immer sinnvoller, einen Versicherungsmakler statt einen Versicherungsvertreter zu beauftragen. Mit dem Versicherungsmakler wird ein Dauervertragsverhältnis begründet, so dass dieser für seinen Kunden immer die optimale und günstigste Versicherungsabdeckung sucht. Der Makler kann dabei aus einer Vielzahl an Angeboten ganz unterschiedlicher Versicherungen auswählen.
Was kostet ein Versicherungsmakler? Was ist eine Courtage?
Der Versicherungsmakler erhält vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, an das im Auftrag des Kunden eine Versicherung vermittelt wurde, eine Abschluss- und gegebenenfalls eine Bestandspflegecourtage (Provision). Hierüber muss er seine Kunden aufklären.
Mit Courtage bezeichnet man die Provision, die der Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die Vermittlung eines Vertrages erhält. Dabei ist die Maklercourtage unterschiedlich hoch und bemisst sich nach dem Versicherungsprodukt, der Laufzeit und der Versicherungsprämie.
Gesetzliches zum Versicherungsmakler
Wie kann ich einen Versicherungsmakler kündigen?
Das Versicherungsmaklerverhältnis als Dauerschuldverhältnis kann jederzeit gekündigt werden. Eventuell können vertragliche Kündigungsfristen vereinbart worden sein. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann jedoch vertraglich nicht ausgeschlossen werden und ist demnach immer möglich.
Was wird unter Stornohaftung verstanden?
Soweit der Versicherungsmakler mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbart, dass er seine Abschlusscourtage sofort nach Annahme des vermittelten Versicherungsvertrags erhält, hat er die Abschlusscourtage erst verdient, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Stornohaftzeit vollständig die vereinbarten monatlichen Prämien zahlt. In der Regel wird bei der Vermittlung von Lebens- und Krankenversicherungsverträgen eine Stornohaftzeit von 60 Monaten vereinbart. Bei der Vermittlung von Sachversicherungen gelten üblicherweise 36 Monate Stornohaftzeit. Bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen wird meist eine Stornohaftzeit von 12 Monaten vereinbart.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Versicherungsmakler den Versicherungsmaklervertrag auch für meine Tätigkeit gegenüber dem Versicherer?
Üblicherweise erteilt der Kunden dem Versicherungsmakler eine Vollmacht, die dieser auf Anforderung auch dem Versicherungsunternehmen übermitteln muss.
Kann ich als Versicherungsmakler im Versicherungsmaklervertrag überhaupt von Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?
Im Versicherungsmaklervertrag sind vielfältige Regelungen möglich und zulässig, die von gesetzlichen Regelungen abweichen oder auch wofür es keine gesetzliche Regelung gibt.
Kann der Versicherungsmakler seine Haftung im Versicherungsmaklervertrag beschränken?
Haftungsbeschränkungsvereinbarungen sind im Versicherungsmaklervertrag zulässig und auch sinnvoll. Genauso wichtig ist aber auch die exakte Beschreibung und eventuelle Einschränkung des Versicherungsmaklerauftrags, wodurch bereits erhebliche Haftungsbeschränkungen erzielt werden können.
Warum sollte der Versicherungsmaklervertrag schriftlich festgehalten werden?
Der Abschluss eines schriftlichen Versicherungsmaklervertrags ist schon deshalb sinnvoll, weil in diesem der genaue Umfang der Tätigkeit dokumentiert werden kann. Hierdurch wird auch der entsprechende Aufgabenkreis des Versicherungsmaklers beschränkt und es entsteht automatisch eine entsprechende Haftungsbeschränkung (siehe oben).
Wozu brauche ich einen Versicherungsmakler, kann ich mich nicht einfach im Internet versichern?
Natürlich können Versicherungen auch über das Internet abgeschlossen werden. Allerdings bleibt dabei eine Beratung des Kunden aus, in der Regel ohne dass dieser dadurch irgendwelche finanziellen Vorteile hat.
Welche Daten gibt der Versicherungsmakler an die Versicherungsgesellschaft weiter?
Der Versicherungsmakler gibt alle Daten aus dem Versicherungsantrag an die Versicherungsgesellschaft weiter. Dies ist erforderlich, um den Versicherungsvertrag ordnungsgemäß durchführen zu können.
Kann ich Fremdverträge, also Verträge, die ich nicht bei meinem Versicherungsmakler abgeschlossen habe, betreuen lassen?
Ja! Der Versicherungsmakler kann auch bereits bestehende Versicherungsverträge seines Kunden betreuen und eventuell auch eine Änderung herbeiführen, wenn dies für den Kunden sinnvoll ist.
Unser Angebot
Die ERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich seit ihrer Gründung auf das Versicherungsvertriebsrecht spezialisiert.
Wir unterstützen Versicherer bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber ihren Vermittlern (auch gegenüber Versicherungsmaklern). Ebenso vertreten wir Versicherungsmakler bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen und Pools.
Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung erstellen wir für Versicherungsmakler das gesamte Vertragswerk samt Beratungsdokumentation und Datenschutzregelungen und passen dieses kontinuierlich an neue rechtliche Rahmenbedingungen an.
Zudem begleiten wir Versicherungsmakler bei geltend gemachten Ansprüchen aus angeblichen Beratungsfehlern und bei dem Kauf oder Verkauf von Kundenbeständen.
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