Versicherungsmakler

Daniel Ramirez-Ziegler • Anwalt für Maklerrecht in Köln​ & Kerpen

Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.

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Versicherungsmakler

Definition – Was ist ein Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Kunden (Auftraggeber) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein, § 59 Abs. 3 VVG.

Damit wird vom Gesetzgeber klargestellt, dass der Versicherungsmakler ausschließlich im Kundeninteresse tätig ist und anders als der Versicherungsvertreter nicht Abschlusshelfer des Versicherers, sondern nur das Beschaffungsorgan des Versicherungsnehmers (Kunde/Auftraggeber) ist. Er steht also im Lager seines Kunden, des Versicherungsnehmers, der mit ihm durch den Maklervertrag verbunden ist. Der Verpflichtung des Maklers, unabhängiger Sachwalter seiner Kunden zu sein, ist klar der Vorrang

Warum ist es sinnvoll einen Versicherungsmakler zu beauftragen?

Die Beauftragung eines Versicherungsmakler ist immer sinnvoller als einen Versicherungsvertreter zu beauftragen, der lediglich die Interessen von einem Versicherungsunternehmen wahrnimmt. Mit dem Versicherungsmakler wird ein Dauervertragsverhältnis begründet, wodurch dieser für seinen Kunden immer die optimale und günstigste Versicherungsabdeckung sucht. Der Makler kann demnach aus einer Vielzahl an Angeboten, von ganz unterschiedlichen Versicherungen auswählen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und  einem Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsmakler vertritt ausschließlich die Interessen seines Kunden (Versicherungsnehmers) und sucht aus einer Vielzahl an Versicherungsangeboten von verschiedenen Versicherungsunternehmen für seinen Kunden das besten Angebot heraus. Der Versicherungsvertreter nimmt hingegen die Interessen von üblicherweise nur einem Versicherungsunternehmen war und vermittelt deshalb auch in der Regel nur die Versicherungsprodukte dieses Versicherungsunternehmens.

Was gehört zu den Aufgaben des Versicherungsmaklers?

Der Versicherungsmakler begründet mit seinem Kunden durch den Maklervertrag üblicherweise eine Dauervertragsbeziehung, sodass er nicht nur den Bedarf des Kunden an Versicherungsschutz ermittelt, sondern diesen auch in regelmäßigen Abständen überprüft und dem Kunden neue Vorschläge unterbreitet, weil sich z.B. sein Bedarf an Versicherungsschutz und/ oder die Angebote am Markt geändert haben.

Ein guter Makler ist daran erkennbar, dass er in der Lage ist bei einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen Versicherungsangebote einzuholen und diese für seine Kunden abschließt. Zudem erarbeiten gute Makler bereits beim Erstgespräch eine umfassende und transparente Beratungsdokumentation, aus welcher sich der Versicherungsbedarf des Kunden ergibt.

Was bedeutet „unabhängiger“ Versicherungsmakler?

 Der Makler ist verpflichtet für seinen Kunden das beste und günstigste Angebot am Markt zu ermitteln, sodass er dafür schon eine große Auswahl an Versicherungsunternehmen mit denen er zusammenarbeitet, anbieten muss. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers kann allerdings dadurch eingeschränkt sein, dass an ihm selbst ein Versicherungsunternehmen beteiligt ist.

Was kostet mich ein Versicherungsmakler und was ist eine Courtage?

Der Versicherungsmakler erhält vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, an das im Auftrag des Kunden eine Versicherung vermittelt wurde, eine Abschluss- und ggfls. Bestandspflegecourtage (Provision), worüber er seine Kunden aufklären muss.

Mit Courtage bezeichnet man die Provision, die der Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die Vermittlung eines Vertrages erhält. Dabei ist die Maklercourtage unterschiedlich hoch und bemisst sich nach dem Versicherungsprodukt, der Laufzeit und der Versicherungsprämie.

Gesetzliches zum Versicherungsmakler:

Die ERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich seit Ihrer Gründung auf das Versicherungsvertriebsrecht spezialisiert. Wir unterstützen nicht nur Versicherer bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber ihren Vermittlern, auch Versicherungsmaklern, sondern wir unterstützen auch Versicherungsmakler bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen und Pools. Gleichzeitig sind wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Lage das gesamte Vertragswerk samt Beratungsdokumentation und Datenschutzregelungen des Versicherungsmakler zu erstellen und kontinuierlich an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Wir begleiten Versicherungsmakler auch erfolgreich bei geltend gemachten Ansprüche aus angeblichen Beratungsfehlern und bei dem Kauf/ Verkauf von Kundenbeständen.

Wie kann ich einen Versicherungsmakler kündigen?

Das Versicherungsmaklerverhältnis als Dauerschuldverhältnis kann jederzeit gekündigt werden. Eventuell können vertragliche Kündigungsfristen vereinbart worden sein. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann allerdings vertraglich nicht ausgeschlossen werden und ist demnach immer möglich.

Was wird unter Stornohaftung verstanden?

Soweit der Versicherungsmakler mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbart, dass er seine Abschlusscourtage sofort nach Annahme des vermittelten Versicherungsvertrags erhält, hat er die Abschlusscourtage erst verdient, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Stornohaftzeit vollständig die vereinbarten monatlichen Prämien zahlt. IdR wird bei der Vermittlung von Lebens- und Krankenversicherungsverträgen eine Stornohaftzeit von 60 Monaten vereinbart und bei der Vermittlung von Sachversicherungen werden üblicherweise 36 Monate als Stornohaftzeit vereinbart. Bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen werden normalerweise Stornohaftzeit von 12 Monaten vereinbart.

Häufige gestellte Fragen:

Brauche ich als Versicherungsmakler den Versicherungsmaklervertrag auch für meine Tätigkeit gegenüber dem Versicherer?

Üblicherweise erteilt der Kunden dem Versicherungsmakler eine Vollmacht, die dieser auf Anforderung auch dem Versicherungsunternehmen übermitteln muss.

Kann ich als Versicherungsmakler im Versicherungsmaklervertrag überhaupt von Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?

Im Versicherungsmaklervertrag sind vielfältige Regelungen möglich und zulässig, die von gesetzlichen Regelungen abweichen oder auch wofür es keine gesetzliche Regelung gibt.

Kann der Versicherungsmakler seine Haftung im Versicherungsmaklervertrag beschränken?

Haftungsbeschränkungsvereinbarungen sind im Versicherungsmaklervertrag zulässig und auch sinnvoll. Genauso wichtig ist aber auch die exakte Beschreibung und evtl. Einschränkung des Versicherungsmaklerauftrages,      wodurch auch schon erhebliche Haftungsbeschränkungen erzielt werden können.

Warum sollte der Versicherungsmaklervertrag schriftlich festgehalten werden?

Der Abschluss eines schriftlichen Versicherungsmaklervertrages ist schon deshalb sinnvoll, da durch diesen der genaue Umfang der Tätigkeit dokumentiert werden kann und dadurch auch der entsprechende Aufgabenkreis des Versicherungsmaklers beschränkt wird und somit auch einen automatische Haftungsbeschränkung entsteht (siehe oben).

Wozu brauche ich einen Versicherungsmakler, kann ich mich nicht einfach im Internet versichern?

Natürlich können Versicherungen auch über das Internet abgeschlossen werden. Allerdings fehlt dann die optimale und damit sehr wichtige Beratung des Kunden, ohne dass der Kunden hierdurch i.d.R. irgendwelche finanziellen Vorteile durch die fehlende Beratung hat.

Welche Daten gibt der Versicherungsmakler an die Versicherungsgesellschaft weiter?

Der Versicherungsvermittler gibt alle Daten aus dem Versicherungsantrag an die Versicherungsgesellschaft weiter, die insbesondere notwendig sind, um den Versicherungsvertrag ordnungsgemäß durchführen zu können.

Kann ich Fremdverträge, also Verträge, die ich nicht bei meinem Versicherungsmakler abgeschlossen habe, betreuen lassen?

Ja, der Versicherungsmakler kann auch die bereits bestehenden Versicherungsverträge seines Kunden betreuen und evtl. auch eine Änderung herbeiführen, wenn dies für den Kunden sinnvoll ist.