Medienrecht in Kerpen

Ihr Anwalt für Medien- und Wettbewerbsrecht

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Johanna Onischke • Anwältin für Medienrecht in Kerpen

Rasche, effektive Lösung von komplexen Rechtsfragen.

Anwalt für Medienrecht in Kerpen

Diese Themen decken wir für Sie in Kerpen und Umgebung ab

Presserecht

Presserecht – Spagat zwischen Pressefreiheit und gegensätzlichen Interessen

Schutz gegen unwahre Tatsachenbehauptungen
Die Äußerung von Meinungen und Werturteilen steht gemäß Artikel 5 GG unter grundrechtlichem Schutz.

Die Äußerung von unwahren Tatsachenbehauptungen müssen Sie aber nicht hinnehmen. Gegen diese Äußerungen stehen die fünf presserechtlichen Ansprüche Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Gegendarstellung, Schadensersatz zur Verfügung.

Ob als Journalist oder als „Medienopfer“, ob als Pressevertreter oder als Pressesprecher – nutzen Sie die presserechtliche Beratung und die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Onischke bei der Durchsetzung Ihrer eigenen oder bei der Abwehr fremder presserechtlicher Ansprüche.

Markenrecht

Markenrecht – Schützen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen

Durch Marken können Sie Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistungen wiedererkennbar machen und bei Ihren Kunden positive Assoziationen hervorrufen.

Marken zählen zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und bekannte Marken sind ein eigener Vermögenswert.

Im gesellschaftlichen Interesse bleiben Marken für denjenigen monopolisiert, der sie zuerst benutzt hat. Daher sind durch das Markengesetz bestimmte Bereiche von der Benutzungsfreiheit durch jedermann ausgenommen.

Markenrechtlichen Schutz für Ihre Produkte oder Dienstleistungen können Sie nach erfolgter Anmeldung und Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangen.

Schutzfähig sind alle Zeichen, die geeignet sind, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu denen anderer Unternehmen abzugrenzen. Sie können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen sowie Farben und akustische Signale als Marke schützen lassen.

Mit der Eintragung der Marke erwerben Sie das exklusive Recht, Ihre Marke für Ihre geschützten Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen.

Sie können Ihre Marke allerdings auch verkaufen oder Dritten ein Nutzungsrecht daran einräumen.

Nutzen Sie die Erfahrung von Rechtsanwältin Onischke bei der Durchführung von Markenanmeldungen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer eigenen markenrechtlichen Ansprüche oder bei der Abwehr fremder Ansprüche.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht – Der Wettbewerb um die beste Leistung

Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich frei in der Art und der Form Ihrer wirtschaftlichen Betätigung.

Ihre Freiheit endet jedoch dort, wo Sie die Rechte anderer berühren – also bei den Rechten Ihrer Kunden und den Rechten Ihrer Mitbewerber.

Jeder Kunde hat das Recht auf eine freie Entscheidung, die nicht durch Täuschung oder durch Zwang beeinflusst werden darf. Da zudem Ihre Mitbewerber ebenfalls die Freiheit der gewerblichen Betätigung geniessen, dürfen Sie Ihre Konkurrenten nicht daran hindern, um Kunden zu werben. Deshalb ist der Wettbewerb gegeneinander unzulässig. Zulässig ist allein der Wettbewerb nebeneinander um die Gunst der Kunden.

Da diesen das Recht der freien Entscheidung zusteht, bleibt das einzige zulässige Werkzeug im Wettbewerb Ihre Leistung.

Und genau hierin liegt der Leitgedanke des Wettbewerbsrechts: Gesichert werden soll der freie unbeeinträchtigte Wettbewerb um die beste Leistung.

Rechtsanwältin Onischkes Leistungsspektrum für Sie im Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere die wettbewerbsrechtliche Beratung, die Prüfung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die außergerichtliche und die gerichtliche Durchsetzung Ihrer eigenen und die Abwehr fremder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

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Ihre Anlaufstelle für Fragen rund um Medienrecht in Kerpen

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Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen

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Rechtstipps

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