Sie haben Fragen zum Thema Urheberrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Rasche, effektive Lösung von komplexen Rechtsfragen.
Ziel des Urheberrechts ist die Regelung des Umgangs mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Texten, Bildern, Musik oder Filmen.
Im Kern des Urheberrechts steht das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk: Was darf er damit machen? Wie kann er damit Geld verdienen? Wie kann er Dritten Nutzungsrechte (Lizenzen) daran einräumen?
Parallel zu dieser Entwicklung lässt sich aber zunehmend auch eine kritischere Einstellung gegenüber dem Urheberrechtsschutz beobachten.
Heute kann jeder Internet-Nutzer mit wenigen Klicks fremde Texte kopieren und dann für eigene Zwecke nutzen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Fragen des Urheberrechts neu und anders.
Wie können Sie eigene Inhalte, zum Beispiel Texte, Bilder oder Videos, vor einer ungewollten Übernahme durch andere schützen? Wie können Sie fremde Inhalte rechtssicher für eigene Zwecke nutzen? Was ist zu tun, wenn ein anderer Ihr urheberrechtlich geschützt Werk nutzt, ohne Sie um Erlaubnis zu fragen? Oder wie reagieren Sie kompetent, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Nutzen Sie die urheberrechtliche Expertise von Rechtsanwältin Onischke insbesondere für urheberrechtliche und urhebervertragsrechtliche Beratung sowie für die Durchsetzung Ihrer eigenen oder die Abwehr fremder urheberrechtlicher Ansprüche.
Wir prüfen für Vertragsentwürfe Dritter und unterstützen Sie dabei, eigene Vereinbarungen, insbesondere zu ihren eigenen Werken aufzusetzen.
Gleichzeitig unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre eigenen urheberrechtlich geschützten Werke gegen die rechtswidrige Nutzung Dritter, insbesondere im Rahmen von gerichtlicher einstweiligen Verfügungsmaßnahmen, zu schützen.
Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwehr von behaupteten urheberrechtlich geschützten Ansprüchen.
Sie haben Fragen zum Thema Urheberrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Rasche, effektive Lösung von komplexen Rechtsfragen.
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
Sie möchten weiterführende Informationen zu diesem Rechtsbereich? Finden Sie hier alle Artikel.
Sie haben Fragen zum Thema Urheberrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Rasche, effektive Lösung von komplexen Rechtsfragen.
Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.
Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.