Sie haben Fragen zum Thema Vertriebsrecht?
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Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.
Unseren Tätigkeitsschwerpunkt im Vertriebsrecht stellt die effektive außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Rückforderungsansprüchen gegen Vermittler dar.
Aufgrund unserer langjährigen bundesweiten Tätigkeit sind wir gleichfalls in der Lage, unsere Expertise für die Abwehr von Rückzahlungsansprüche effektiv einzusetzen.
Für Versicherungen/ Pools: Bundesweite Zuverlässigkeitsprüfung von Vermittlern und die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen
Wir treiben für unsere Mandanten gegen Versicherungsvermittler dar, bei der wir aufgrund unseres bundesweiten Netzwerkes in der Lage sind, die Zuverlässigkeit und Solvenz von Vermittlern und die damit verbundenen Rechtsverfolgungsrisiken für unsere Mandanten zu bewerten.
In Streitfällen vertreten wir unsere Mandanten bei gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung bundesweit.
Es ist dabei immer unser Anspruch, eine praktikable und profitable Lösung im Sinne unserer Mandanten zu erzielen, bei denen es sich um namhafte deutschlandweite Versicherer und Pools am Markt handelt.
Vermittler, Vertriebe und Pool
Als Vermittler haben Sie umfangreichen Vorschriften einzuhalten, wie z.B. Datenschutz, MiFid 2, IDD etc.
Daneben treffen Sie Dokumentations- und Sorgfaltspflichten bei der Beratung und eine sich ständige ändernde Rechtsprechung.
Hierbei stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
Gerne vermitteln wir auch spezifische Einblicke in diesen Bereich mittels unternehmensinterner Schulungen und Seminaren.
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Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
Sie möchten weiterführende Informationen zu diesem Rechtsbereich? Finden Sie hier alle Artikel.
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Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
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Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.