Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Schnelle und verbindliche Expertise im Arbeitsrecht.
Ob Lohn, Kündigung, Arbeitsvertrag oder Abfindung:
Wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinandertreffen, herrscht oftmals ein klassischer Interessenskonflikt.
Oftmals kann dem mit professioneller und fundierter Beratung schon frühzeitig entgegengewirkt werden.
Als Anwaltskanzlei in Kerpen haben wir uns auf alle Themen rund um das Arbeitsrecht spezialisiert und stehen Ihnen in allen Phasen beratend zur Seite.
Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet.
Welche Rechte und Pflichten sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und was der Arbeitgeber darin regeln kann, sollte stets vorher anwaltlich geklärt und geprüft werden.
Beratung schafft Klarheit! Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und auch bei der Prüfung von Arbeitsverträgen.
Die Änderungskündigung führt, sofern sie wirksam ist, – je nach Reaktion des Arbeitnehmers – zur einseitigen Abänderung des Arbeitsvertrages oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Gerne prüfen wir Ihren persönlichen Fall und beraten Sie hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen und ihrer Rechtsfolgen.
Wir beraten bewusst sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite, weil wir so die Erfahrungen aus beiden Verhandlungspositionen zu Ihrem Vorteil verwenden können.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Der Erhalt einer Kündigung führt zu einem emotionalen Ausnahmezustand.
Aus rechtlicher Sicht ist dennoch eine schnelle und durchdachte Reaktion erforderlich.
Denn mit Zugang der Kündigung beginnt die 3-wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.
Nur durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage können Sie vermeiden, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung beendet wird.
Wer diese Frist nicht einhält, nimmt sich die Möglichkeit um seinen Arbeitsplatz oder seine Abfindung zu kämpfen.
Die Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Ob Ihnen rechtlich ein solcher Abfindungsanspruch zusteht und in welcher Höhe durchgesetzt werden kann sowie welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen solche Abfindungsvereinbarungen oder Aufhebungsvereinbarungen für Sie haben können, sollten Sie stets vorher anwaltlich prüfen lassen.
Nur so können Sie Nachteile (beispielhaft Sperrzeiten) vermeiden.
Das Arbeitszeugnis dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und stellt die Grundlage für die Personalauswahl eines möglichen künftigen Arbeitgebers dar.
Daher ist es für Ihre berufliche Zukunft von entscheidender Bedeutung die Formulierungen rechtlich richtig einschätzen und bewerten zu können.
Die Zeugnissprache ist für Laien nicht leicht zu entschlüsseln.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie erstellte Arbeitszeugnis auf etwaige kritische Formulierungen und helfen Ihnen bei der Korrektur und Durchsetzung eines entsprechenden Anspruches.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Schnelle und verbindliche Expertise im Arbeitsrecht.
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
Sie möchten weiterführende Informationen zu diesem Rechtsbereich? Finden Sie hier alle Artikel zum Arbeitsrecht.
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Schnelle und verbindliche Expertise im Arbeitsrecht.
Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.
Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.