Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihr Anwalt rund um Rechtsformen, Gesellschaften und Unternehmensfragen
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Daniel Ramirez Ziegler • Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei ihrem Markteintritt – zum Beispiel bei der Vorbereitung und Verhandlung bei Unternehmenskäufen, bei Joint Venture Projekten oder bei der Gründung einer eigenen Gesellschaft vor Ort.
Wir beraten unsere Mandanten im deutschen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht – sei es bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen oder sonstigen Zusammenschlüssen bzw. deren Beendigung, aber auch im gesellschaftsrechtlichen Alltag („corporate housekeeping“). Hier fungieren wir häufig als ausgelagerte Rechtsabteilung. Ein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von stillen Gesellschaften – auch mit insolvenzrechtlichen Schutzlösungen.
Wir sind an den Schnittstellen von Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht tätig. Unser Anspruch ist es, unseren Mandanten rechtsgebietsübergreifend pragmatische Wege zur Umsetzung ihrer unternehmerischen Ideen aufzuzeigen.
Gründerberatung & Vertragsgestaltung
Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und passen – soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Notar – die Vertragsgestaltung an.
Ein Aspekt ist dabei die Frage, wie viele Geschäftsführer die Gesellschaft haben soll und mit welchen Kompetenzen diese ausgestattet sein sollen. Genauso wichtig ist das richtige Austarieren der Willensbildung mit mehreren Gesellschafter über die Frage der gerichtsfesten Vereinbarungen von Gesellschafterwechseln und Abfindungsregelungen. Dies bedarf sorgsamer Überlegungen, um gravierende Fehler zu vermeiden.
Sie suchen Beteiligungsformen an Unternehmen, die nicht publik werden sollen? Kein Problem, wir beraten Sie auch gerne bei der Gestaltung von stillen Gesellschaften/Beteiligungsformen.


Umwandlung von Gesellschaften
Umstrukturierungen / Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz:
Wir begleiten auch die Umwandlung von Gesellschaften. Hierbei kann es um die Änderung der Rechtsform, zum Beispiel von einer KG in eine GmbH gehen, aber auch um Einbringungen von Gesellschaften in eine neue Gesellschaft, die Abspaltung von Geschäftsbereichen einer Gesellschaft in eine neue Gesellschaft oder auch die Verschmelzung von einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft.
Unternehmenskauf & Joint Ventures
Gerne begleiten wir Sie beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen.
Gerade die Beratung beim Verkauf kann nicht früh genug beginnen. Um den Unternehmenswert zu steigern, müssen frühzeitig entsprechende Maßnahmen in der Bilanzpolitik und Unternehmensstruktur getroffen werden.
Im Rahmen des Verkaufsprozesses organisieren wir mit unseren Mandanten die Verkaufsunterlagen und notwendigen betriebswirtschaftlichen erweiterten Auswertungen. Zudem sorgen wir für eine rechtssichere vertraglichen Begleitung des Verkaufsprozesses, der bereits mit den Vertraulichkeitsvereinbarungen beginnt.
Im Rahmen unserer Beratung der Käuferseite nehmen wir die rechtliche Beurteilung („due dilligence„) der Vertragsbeziehungen vor und beurteilen deren Risiken. Je nach Beratungsauftrag ziehen wir erfahrene Unternehmensberater hinzu, die die betriebswirtschaftliche Beurteilung ergänzen können.


Auseinander-setzungen zwischen Gesellschaftern
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sind eine Standardproblemstellung, die wir begleiten.
Hierbei haben Erfahrung darin, gemeinsam mit allen Parteien langfristige Zielsetzungen herauszuarbeiten. Bei Bedarf ziehen wir speziell ausgebildete Mediatoren hinzu.
Sofern notwendig schrecken wir auch vor gerichtlichen Schritten nicht zurück und verfolgen die Rechte unserer Mandanten konsequent – gegebenenfalls auch durch Eilanträge.
Rechtstipps
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