Sie haben Fragen zum Thema Erbrecht?
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Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.
In der erbrechtlichen Beratung begleiten wir unsere Mandanten bereits bei der steueroptimierten Gestaltung zu Lebzeiten, die über den Tod hinaus durch unsere Testamentsvollstreckung zur Umsetzung des letzten Willens des Erblassers abgerundet werden kann.
Gleichzeitig bieten wir unsere Beratung und Begleitung bei der Konfliktlösung im Rahmen von Erbauseinandersetzungen an.
Wir stellen Ihnen im Rahmen einer erbrechtlichen (Erst-)Beratung gerne neben der gesetzlichen Regelung einen Überblick über die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht dar, nachdem wir mit Ihnen Ihre Ziele besprochen und erarbeitet haben.
Insbesondere wenn Firmenanteile und größere Immobilienvermögen zur Erbmasse gehören würden, müssen grundsätzlich Überlegung und langfristige Gestaltungen geplant und umgesetzt werden.
Hierzu gehören alle Möglichkeiten eines Testamentes, insbesondere auch zum Thema „Berliner Testament“, in denen Vermächtnis, eine Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft angeordnet werden können, bis zur Gründung von Stiftungen und/ oder der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, wozu wir Sie gerne auch begleiten.
Abgerundet wird die Beratung auch hinsichtlich der erbschaftssteuerrechtlichen Gesichtspunkten, die möglichst langfristige geplant und umgesetzt werden sollten, um eine erhebliche Steuerminderung gewährleisten zu können.
Die Beratung kann zum Thema Vorsorge, zum Beispiel hinsichtlich Vollmachten, zu Fragen der Betreuung, zur Vorsorgevollmacht oder zum Thema Betreuungsverfügung und Patientenverfügung abgerundet werden.
Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung kann eine schwierige Situation sein.
Wir begleiten Sie gerne als Erben oder Erbengemeinschaften auch als Mediator im Mediationsverfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann es sinnvoll sein, dass Herr Rechtsanwalt Ramirez Ziegler als neutrale Person die Nachlassabwicklung – wie ein Testamentsvollstrecker, als zertifizierter Testamentsvollstrecker übernimmt.
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Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
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Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
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Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.