Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Schnelle und verbindliche Expertise im Verkehrsrecht.
Wir vertreten Sie in der gesamten Schadensregulierung nach einem Unfall und sorgen dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Geld kommen, indem wir u.a. die gesamte Kommunikation mit dem Haftpflichtversicherer über das GDV-Schadensportal führen.
Wir wissen genau, auf welche Gesichtspunkte und Unterlagen es bei der Abwicklung des Schadens mit dem Haftpflichtversicherer ankommt.
Regressansprüche ihrer Haftpflichtversicherung wehren wir ab. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, wie man erfolgreich die Schadensquote und den Mithaftungsanteil beeinflussen kann.
Auch bei Auseinandersetzungen nach einem Autokauf oder bei einem Kaufvertrag (Sachmängelgewährleistung) sind wir für Sie da.
Wir nehme Ihre Interessen bei unklarer Verursachungssituation professionell wahr.
Schadensersatz für Sach- und Personenschaden:
Wir setzen für Sie aufgrund von umfangreicher Kenntnis der speziellen Rechtssprechungssituation die maximal möglichen Forderungen durch.
Die aufgeführten Schadenspositionen sind nicht abschließend. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich aller Ihnen zustehender Ansprüche.
Wir erledigen für Sie die gesamte Unfallabwicklung, von der Bestellung eines Gutachters, Klärung der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, Werkstatt, Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Sollten der Unfall unverschuldet erfolgt sein, ist die Abwicklung für Sie komplett kostenlos.
Bei Vorliegen einer Teilschuld hingegen zahlt der Versicherer ihres Unfallgegners nur einen Teil der Kosten.
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Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
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Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
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Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.