Insolvenzrecht
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Daniel Ramirez Ziegler • Anwalt für Insolvenzrecht
Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.
Wir sind Experten in der Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung von Schuldnern und von Gläubigern gleichermaßen. Dabei greifen wir – je nach Umfang des Auftrags – auf ein breites Netzwerk an Fachleuten zurück.
In der Krise eines Unternehmens sehen wir die Chance für einen Neubeginn.
Strukturen, die über einen langen Zeitraum entstanden sind, entflechten wir und unterstützen die rechtliche, finanzwirtschaftliche und steuerliche Restrukturierung.
Bei Bedarf begleiten wir Unternehmen bei der Stellung von Insolvenzanträgen und bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Sanierungsberatung & Insolvenzverfahren
Sanierungsberatung mit Hilfe eines Schutzschirmverfahrens und eines Insolvenzplans
Je früher die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens erkannt wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, es durch aktive und nachhaltige Gestaltung zu retten.
Wir unterstützen Unternehmen während des gesamten Sanierungs- bzw. Restrukturierungsprozesses: Von der Analyse der Ursachen über die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts bis hin zur Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen.
Unser oberstes Ziel ist es dabei immer, Ihr Unternehmen zu erhalten. Wir unterstützen Sie dazu nicht nur als Berater, sondern begleiten Sie auch in den Verhandlungen mit Gläubigern, Arbeitnehmern und Kapitalgebern.
Seit 2012 werden Unternehmen – wenn sie sich rechtzeitig für eine Sanierung entscheiden – im Rahmen des Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO privilegiert.
In diesem Verfahren können Unternehmen die Sanierung in Eigenverwaltung durchführen, ohne dass dafür ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt wird. Die Geschäftsführungsorgane behalten die volle Vertretungs- und Verfügungsbefugnis. Es wird lediglich ein sogenannter Sachwalter bestellt, der die Umsetzung des Insolvenzplans überwacht. Dieser kann vom Unternehmen selbst gewählt werden. Eine „Entmündigung“ durch die Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters bleibt aus.
Bei rechtzeitiger Antragstellung, Vorhandensein geordneter Betriebsstrukturen und einem Management, das die Sanierung begleitet, vorantreibt und unterstützt, bietet das Schutzschirmverfahren eine hervorragende Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen mit einem nur geringem Eingriff von außen.
Gläubigervertretung
Selbstverständlich nehmen wir auch für Gläubiger ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahr.
Wir wirken gezielt auf die richtige Verwertung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger hin und haben uns hierzu umfassende Expertise bei der Ermittlung von verschleierten Vermögenswerten erarbeitet – insbesondere in der Versicherungsbranche.
Die Durchsetzung der Gläubigerinteressen kann durch die Einsetzung eines Gläubigerausschusses realisiert werden, der die Tätigkeit des Insolvenzverwalters überwacht und in dem wir die Interessen unserer Mandanten wahrnehmen. Hierbei kann insbesondere auf eine Vorabgewinnausschüttung Einfluss genommen werden.
Auch beim Verkauf von Insolvenzmasse greifen wir auf eine breite praktische Erfahrung zurück – insbesondere bei Maklerbeständen.


Anfechtungsansprüche
Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
Unser Beratungsangebot im Insolvenzrecht umfasst selbstverständlich auch die Abwehr von Anfechtungserklärungen des Insolvenzverwalters. Unsere Beratungsleistung beginnt dabei idealerweise bereits bei insolvenznahen Geschäftsbeziehungen und deren insolvenzfester Gestaltung.
Aufgrund der vielfältigen und weiterhin dynamischen Entwicklung der Rechtsprechung hierzu ist eine hohe praktische Erfahrung und Expertise hier von klarem Vorteil.
Schuldnerberatung
Wir beraten Schuldner bei einem Neustart.
Mit einer professionellen Begleitung kann dabei der Zugriff der Gläubiger auf Einkünfte meist fast vollständig vermieden werden.
Damit ist während des Insolvenzverfahrens mit anschließender Wohlverhaltensperiode bereits der ungehinderte Neuaufbau möglich.

Rechtstipps
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