Wir sind eine junge, dynamisch wachsende Kanzlei, die auf Teamarbeit und einen interdisziplinären Beratungsansatz – mit schnellen und praktischen Lösungen – Wert legt. Uns ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und unseren Mitarbeitern sehr wichtig. Soziale Verantwortung ist für uns kein Fremdwort.
Wir handeln Fachbereich übergreifend, mit einem starken Fokus auf die Versicherungsbranche und deren Schwerpunkten Versicherungsrecht und Versicherungsvertriebsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Über diese Kernkompetenzen hinaus bieten wir unsere Expertise auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Insolvenzrechts, sowie des Steuerrechts an.
Wissenswertes aus allen Fachbereichen. Aufbereitet für Sie als Service von uns.
Eine Insolvenz hat für Unternehmen und Privatpersonen oft gravierende Nachteile. Um die Schulden abzutragen, übernimmt
Woraus ergibt sich ein Anspruch und welche Vorgaben sind einzuhalten?
Definition – Was ist ein Versicherungsmakler? Der Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Kunden (Auftraggeber)
Definition: Was ist ein Handelsmakler? Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen
Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.