Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
In Zeiten, in denen der ehemalige Google-Chef Eric Schmidt sagt: „Wir wissen, wo Sie sind, wir wissen, wo Sie waren und wir wissen mehr oder weniger, was Sie denken.“ hat das Datenschutzrecht die Aufgabe, personenbezogene Daten zu schützen.
Gleichzeitig soll es aber auch eine erfolgreiche (Digital-) Wirtschaft sowie eine moderne Informationsgesellschaft ermöglichen.
Das Datenschutzrecht ist eine komplexe Materie, die zunächst aus nationalem Verfassungsrecht abgeleitet wurde und seit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 eine europaweit abgestimmte Grundlage hat.
Auf diesem Gebiet kann Frau Onischke sowohl wissenschaftliche als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Als Stipendiatin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Akademie für politische Bildung in Tutzing war sie Teil des „Tutzinger Diskurses Big Data und Smart Health“. Dieses Forschungsprojekt erörterte von 2017-2019 die Thematik Big Data im Gesundheitswesen aus unterschiedlichsten fachlichen Perspektiven – durch Frau Onischke zum Beispiel aus dem Blickwinkel des Datenschutzes. Im Jahr 2018 legte Frau Onischke beim TÜV Nord erfolgreich die Prüfung zur TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten ab und beriet seitdem unter anderem eine der größten Rechtsanwaltskanzleien auf dem Gebiet des Datenschutzrechts sowie eines der größten deutschen Medienhäuser.
Nutzen auch Sie die Expertise von Frau Onischke zur Ausarbeitung Ihrer Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Teilnahmebedingungen oder zur Geltendmachung oder Abwehr datenschutzrechtlicher Ansprüche von betroffenen Personen.
Wir prüfen und erarbeiten für sie rechtskonforme Datenschutz-und Einwilligungserklärung, die konkret auf ihre jeweilige Branche abgestimmt werden und die aktuelle Rechtslage berücksichtigen.
Elementar ist hierbei, dass wir mit Ihnen ihre gesamten Geschäftsprozesse durchleuchten, um diese bei der Datenschutz-und Einwilligungserklärung vollständig berücksichtigt zu haben.
Bei der Prüfung und Erstellung von Teilnahmebedingungen und allgemeine Geschäftsbedingung sind ebenfalls die Geschäftsprozesse des Kunden zu analysieren und zunächst die Zielsetzung festzulegen,
bevor auf dieser Grundlage die entsprechenden Klauseln erarbeitet werden können.
Unser datenschutzrechtliches Angebot runden wir damit ab, dass wir erfolgreich unsere Mandanten bei der Abwehr von datenschutzrechtlichen Ansprüchen vertreten können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Abmahnung, mit denen sachfremde Motive, insbesondere Honorarinteressen Dritter, verfolgt werden.
Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen
Sie möchten weiterführende Informationen zu diesem Rechtsbereich? Finden Sie hier alle Artikel aus unseren Rechtstipps.
Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Erhalten Sie schnellste Hilfe auf die meistgestellten Fragen zu unserer Arbeit und der Kanzlei.
Im Rahmen einer Erstberatung erfolgt eine erste vorläufige Einschätzung des von Ihnen geschilderten Rechtsproblems. Ein Tätigkeitwerden im Außenverhältnis erfolgt damit noch nicht.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt und dort auf maximal 190,00 € plus Mehrwertsteuer festgesetzt. Bei einer anschließenden Beauftragung findet diese Gebühr Anrechnung.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit mit Ihnen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Daneben sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die sich insbesondere bei längerfristigen Beratungsaufträgen anbieten. Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie
Bei der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen haben wir gute Erfahrung mit der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für die Tätigkeit als externe Rechtsabteilung sammeln können. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir das passende Angebot für Ihr Unternehmen.
Wir kommunizieren, soweit dies von der Mandantschaft gewünscht wird, per E-Mail. Daneben bieten wir auch die komplette Abbildung unserer Aufträge durch einen webbasierten Zugang für jeden Mandanten an, indem er nicht nur alle von uns freigegebenen Dokumente, sondern auch das jeweils tagesaktuelle Forderungskonto aufrufen und exportieren kann (webAkte).
Suchen Sie alle notwendigen und vorhanden Unterlagen zu der Rechtsstreitigkeit zusammen und senden uns diese gerne auch vorab per E-Mail zu. So können wir uns schon in Vorbereitung zu unserem Termin einen ersten Eindruck verschaffen und eventuell fehlende Informationen einholen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie auch bitte die diesbezüglichen Unterlagen mit, damit sofern noch nicht geschehen eine Deckungszusage eingeholt werden kann.
Dies richtet sich danach, ob Sie in einem Verfahren obsiegen oder unterliegen. Sofern Sie einen Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie keine gerichtlichen und anwaltlichen Kosten tragen. Im Falle des Unterliegens müssen Sie entweder zum Teil oder vollständig die Gerichtskosten sowie die anwaltlichen Kosten der Gegenseite neben den eigenen Anwaltskosten tragen.
Eine Ausnahme besteht in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Hier trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.
Gerne beraten wir Sie in einem Live-Video-Call.
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.