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Daniel Ramirez-Ziegler • Anwalt für Insolvenzrecht in Kerpen

Rechtliche Begleitung mit zielorientierter strategischer Ausrichtung.

Anwalt für Insolvenzrecht in Kerpen

Wir sind Experten in der Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung von Schuldnern und Gläubigern gleichermaßen und können hierbei auf ein breites Netzwerk an Fachleuten je Umfang des Auftrags zurückgreifen.

In der Krise eines Unternehmens sehen wir die Chance für einen Neubeginn.

Strukturen, die über einen langen Zeitraum entstanden sind, entflechten wir und unterstützen die rechtliche, finanzwirtschaftliche und steuerliche Restrukturierung.

Hierbei begleiten wir beispielsweise Unternehmen bei der Stellung von Insolvenzanträgen und bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Sanierungsberatung & Insolvenzverfahren

Sanierungsberatung mit Hilfe eines Schutzschirmverfahrens und eines Insolvenzplans

Je früher eine wirtschaftliche Krise eines Unternehmens erkannt wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es durch nachhaltige und aktive Gestaltung das Unternehmen zu retten.
Wir unterstützen Unternehmen während des gesamten Sanierungs- bzw. Restrukturierungsprozesses: Von der Analyse der Ursachen über die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts bis hin zur Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen.

Dabei ist immer unser oberstes Ziel das Unternehmen zu erhalten. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur als Berater, sondern auch in den Verhandlungen mit Gläubigerin, Arbeitnehmern und Kapitalgeber.

Seit 2012 werden Unternehmen im Rahmen eines Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO, wenn sie sich rechtzeitig für eine Sanierung entscheiden, privilegiert, denn sich können in einer Eigenverwaltung die Sanierung durchführen, ohne dass dabei ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt wird. Die Geschäftsführungsorgane behalten dabei die volle Vertretungs- und Verfügungsbefugnis. Es wird lediglich ein sogenannten Sachwalter bestellt, den man sich in dieser Verfahrensart selbst aussuchen kann und der lediglich die Umsetzung des Insolvenzplan überwacht.

Die „Entmündigung“ durch die Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters findet gerade nicht statt.

Bei rechtzeitiger Antragstellung, Vorhandensein geordneter Betriebsstrukturen und einem Management, das die Sanierung begleitet, vorantreibt und unterstützt, bietet das Schutzschirmverfahren eine hervorragende Sanierungsmöglichkeit, die sich vor allem durch einen sehr geringen Eingriff von außen in das Unternehmen auszeichnet.

Gläubigervertretung

Selbstverständlich nehmen wir auch für zahlreiche Gläubiger Ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahr, indem wir gezielt auf die richtige Verwertung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger hinwirken.

Hierbei haben wir uns eine Expertise bei der Ermittlung von verschleierten Vermögenswerten, insbesondere in der Versicherungsbranche erarbeitet, die im Insolvenzverfahren vollausgenutzt werden kann.

Die Durchsetzung der Gläubigerinteressen kann durch die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, in dem wir die Interessen unserer Mandanten wahrnehmen und dabei die Tätigkeit des Insolvenzverwalters überwacht, hervorragend umgesetzt werden.

Hierbei kann insbesondere auf eine Vorabgewinnausschüttung Einfluss genommen werden und beim Verkauf von Insolvenzmasse auf eine breite praktische Erfahrung, insbesondere bei Maklerbeständen zurückgegriffen werden.

Anfechtungsansprüche

Abwehr von Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters.

Unser Beratungsangebot im Insolvenzrecht umfasst selbstverständlich auch die erfolgreiche Abwehr von Anfechtungserklärungen des Insolvenzverwalters, wobei idealerweise die Beratungsleistung bereits bei insolvenznahen Geschäftsbeziehung und deren insolvenzfeste Gestaltung beginnt. 

Aufgrund der vielfältigen und weiterhin dynamischen Entwicklung der Rechtsprechung hierzu, ist eine hohe praktische Erfahrung und Expertise hier von klarem Vorteil.

Schuldnerberatung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage völlig legal den Schuldner bei einen Neustart zu begleiten.

Der Zugriff der Gläubiger auf Einkünfte kann fast vollständige vermieden werden.

Damit ist während des Insolvenzverfahrens mit anschließender Wohlverhaltensperiode bereits der ungehinderte Neuaufbau möglich.

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Hahnenstraße 27, 50171 Kerpen

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